In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig.
Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind.
Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Die Eltern kommen mit ihrem Kind zur Anmeldung ins Sekretariat zu Frau Simons und erledigen dort die Formalitäten. Danach geht das Kind mit einer Kollegin aus dem Team der zukünftigen Stufe 1 mit, um dort in ruhiger Atmosphäre spielerisch ein erstes Kennenlernen der neuen Umgebung und einen weiteren Schritt in die Schule zu erleben. Abschließend werden die Eltern und das Kind persönlich vom Schulleiter Herr Lindner-Moog oder von dessen Stellvertreterin Frau Pollender begrüßt.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Zur Anmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:
• Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
• Bildungsdokumentation des Kindergartens (Vorlage freiwillig)
• 1 Lichtbild des Kindes
• Nachweis über die Masernschutzimpfung
• Das Anmeldeformular bitte ausgefüllt mitbringen