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SCHULALLTAG · ELTERNINFORMATIONEN

Ein guter Start.
Schritt für Schritt.

Ihr Kind kommt in die Schule? Hier finden Sie den Weg zur Anmeldung, die benötigten Unterlagen und die nächsten Schritte.

Hallo,
Schule!

KGS
MECHERNICH

ANMELDEN & KENNENLERNEN

So beginnt der Weg
in die Grundschule.

Das Schreiben des Schulverwaltungsamts kommt in der Regel etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn. Bitte richten Sie sich bei der Terminplanung nach diesem Schreiben und der Einladung der Schule.

01

Unterlagen vorbereiten

Füllen Sie den passenden Aufnahmeantrag aus und legen Sie die benötigten Nachweise bereit. Die Checkliste hilft bei der Vorbereitung.

02

Gemeinsam zur Anmeldung kommen

Eltern und Kind erledigen im Sekretariat die Formalitäten. Anschließend lernt Ihr Kind mit einer Lehrkraft aus dem künftigen Team der ersten Klassen die neue Umgebung spielerisch kennen.

03

Persönlich begrüßt werden

Zum beschriebenen Ablauf gehört eine persönliche Begrüßung durch die Schulleitung. Welche Personen den Termin begleiten, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.

ZUM TERMIN MITBRINGEN

Ihre Checkliste

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Bildungsdokumentation des Kindergartens – freiwillig
  • Ein Lichtbild des Kindes
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung
  • Ausgefüllter Aufnahmeantrag in der passenden Fassung

Bitte lassen Sie die Unterlagenliste bei der Terminvereinbarung für Ihren Anmeldejahrgang bestätigen.

ANMELDEUNTERLAGEN

Der Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag steht als PDF zur Verfügung.

Bitte fragen Sie vor der Verwendung im Sekretariat nach der gültigen Fassung für Ihr Kind.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Eltern vorher wissen möchten.

In Nordrhein-Westfalen beginnt die Schulpflicht zum 1. August für Kinder, die bis zum 30. September desselben Jahres sechs Jahre alt werden. Kinder mit sechstem Geburtstag ab dem 1. Oktober werden regulär im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Nach der derzeit geltenden Ausbildungsordnung erfolgt die Anmeldung bis zum 15. November des Vorjahres. Den konkreten Termin an der KGS erhalten Sie über die Stadt beziehungsweise die Schule. Für spätere Einschulungsjahrgänge sind bereits Änderungen vorgesehen; bitte beachten Sie deshalb die Mitteilungen für Ihr Kind.

Noch nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Reichen die Plätze nicht für alle angemeldeten Kinder, gelten die Auswahlregeln der Ausbildungsordnung Grundschule (§ 1 AO-GS).

Schulanmeldung und Anmeldung zur Betreuung sind getrennte Schritte. Informationen zur OGS finden Sie auf der OGS-Arbeitsseite; gültige Betreuungsformulare und Fristen bitte beim zuständigen Träger bestätigen lassen.

Persönliche Fragen klären wir am besten gemeinsam. Für verbindliche Termine und Unterlagen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle.

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